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12.09.2024 | 06:50

B2Gold, Barrick, Desert Gold Ventures: Einigung mit Regierung in Mali

  • Gold
Bildquelle: pixabay.com

Der kanadische Goldproduzent B2Gold hat in der Nacht die Einigung mit dem Staat Mali über die Bedingungen in Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb und der Verwaltung des Fekola-Komplexes bekanntgegeben. Die Meldung umfasst auch die Erschließung sowohl des Untertageprojekts in der Mine Fekola (zu 80 % im Besitz von B2Gold und zu 20 % im Besitz des Staates Mali) als auch von Fekola Regional. Der Fekola-Komplex besteht aus der Mine Fekola und Fekola Regional, die etwa 20 Kilometer von der Mine Fekola entfernt liegt. Die positive Entwicklung dürfte auch die Wahrnehmung der benachbarten Unternehmen Barrick und Desert Gold Ventures entsprechend beeinflussen. Weitere Details im Bericht.

Lesezeit: ca. 1 Min. | Autor: Mario Hose
ISIN: BARRICK GOLD CORP. | CA0679011084 , B2GOLD CORP. | CA11777Q2099 , DESERT GOLD VENTURES | CA25039N4084

Inhaltsverzeichnis:


    Planungssicherheit mit Transparenz

    B2Gold und auch die Nachbarunternehmen in Mali, wie Barrick und Desert Gold Ventures, dürften von der jüngsten konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem kanadischen Goldproduzenten und den Verantwortlichen in Westafrika profitieren. In der jüngsten Vergangenheit wurden in westlichen Medien irreführende Berichte über Unsicherheiten in Mali veröffentlicht, die nun entkräftet wurden und Investoren ein exzellentes Einstiegsszenario bei B2Gold, Barrick und Desert Gold Ventures bieten.

    Fekola Regional: Goldproduktion Anfang 2025

    Die Genehmigungsverfahren für den Abbau bei Fekola Regional sowie die Abbauphase im Fekola-Untertagebau sollen beschleunigt werden. Nach Erteilung der Abbaugenehmigung für Fekola Regional wird der Bergbaubetrieb voraussichtlich Anfang 2025 mit der ersten Goldproduktion beginnen. Dabei besteht die Möglichkeit, durch den Transport von Tagebauerz zur Fekola-Mühle eine zusätzliche jährliche Goldproduktion von etwa 80.000 bis 100.000 Unzen aus Fekola Regional zu erzielen. Die erste Goldproduktion aus dem Fekola-Untertagebau wird für Mitte 2025 erwartet.

    Fekola-Mine unterliegt Bergbaugesetz von 2012

    Die Fekola-Mine unterliegt weiterhin dem malischen Bergbaugesetz von 2012, während das Fekola-Bergbauabkommen bis 2040 gültig bleibt. Fekola Regional wird hingegen durch das Bergbaugesetz von 2023 geregelt. Für die Fekola-Mine sichert das Abkommen eine langfristige Stabilität in Bezug auf Eigentumsrechte, Einkommenssteuern, Zölle sowie die Streitbeilegungsrechte des Unternehmens.

    Streitigkeiten werden beigelegt

    Das Abkommen sieht außerdem die Ausschüttung aller bisher einbehaltenen Gewinne vor, die der 10 %igen Beteiligung des malischen Staates in Form von Stammaktien zuzurechnen sind. Diese Beteiligung soll in eine 10 %ige Vorzugsaktienbeteiligung umgewandelt werden, die zukünftig Vorzugsdividenden erhalten wird. Darüber hinaus werden im Rahmen des Abkommens alle bestehenden Steuerforderungen, Zollstreitigkeiten und andere offene Veranlagungen beigelegt.

    Analyst sieht 400% Kurspotenzial

    Matthias Greiffenberger ist Analyst bei GBC Investment Research und hat kürzlich einen detaillierten Research Report über Desert Gold Ventures mit den 440 qkm großen Liegenschaften im Westen von Mali veröffentlicht. Das Rating lautet 'Kaufen' und für die Aktie, die momentan bei rund 0,05 EUR zu haben ist, sieht der Experte ein Kurspotenzial von 0,29 EUR. Der Original Report ist hier als Download erhältlich.

    Quelle: www.desertgold.ca

    Interessenskonflikt

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    Der Autor

    Mario Hose

    In Hannover geboren und aufgewachsen, verfolgt der Niedersachse die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung rund um den Globus. Als leidenschaftlicher Unternehmer und Kolumnist erklärt und vergleicht er die verschiedensten Geschäftsmodelle sowie Märkte für interessierte Börsianer.

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